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1. Umfang
des Übersetzungsauftrags
Die
Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung
sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich
vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung. Der
Übersetzungs- oder Dolmetschauftrag kommt durch Abschluss eines
schriftlichen oder mündlichen Vertrages
zustande, dessen Gegenstand der
Auftrag selbst ist, nachdem vom Übersetzer ein verbindliches Angebot
abgegeben wurde. Mit der Erteilung des Auftrags erkennt der
Auftraggeber diese AGB an.
2.
Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der
Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über besondere
Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übertragung auf
Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der
Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der
Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug zu überlassen.
(2)
Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung
notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig
dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers,
Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.). Der
Auftraggeber benennt dem Übersetzer einen kompetenten
Ansprechpartner, der Auskunft über die fachlichen Zusammenhänge
geben kann. Ansonsten ist der Übersetzer berechtigt, sich zur
Erbringung der beauftragten Leistung sachkundiger Dritter zu bedienen.
(3) Fehler,
die sich aus der Nichteinhaltung dieser Pflichten ergeben, gehen nicht
zu Lasten des Übersetzers
3.
Mängelbeseitigung
Grundsätzlich
hat der Übersetzer das Recht, einen festgestellten Mangel zu
beseitigen Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber
unter genauer Angabe des Mangels innerhalb von 8 Kalendertagen nach
Erhalt der Übersetzung schriftlich geltend gemacht werden. Ansonsten
gilt die Übersetzung als mängelfrei. Der Auftraggeber kann keine
weiteren Ansprüche geltend machen, falls dem Übersetzer die Möglichkeit
der Mängelbeseitigung nicht gewährt wurde. Tritt der Auftraggeber
vom Vertrag zurücktritt, ohne daß er gesetzlich oder vertraglich
hierzu berechtigt ist, so werden ihm die tatsächlich bereits
entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.
4.
Berufsgeheimnis
Der
Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu
bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den
Auftraggeber bekannt werden.
5.
Vergütung
(1) Die
Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten Übersetzung fällig.
Die Abnahmefrist beträgt 8 Kalender-Tage.
(2) Der
Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die
Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber
abgestimmten Aufwendungen. Der Übersetzer kann bei umfangreichen
Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der
Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann er die
Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen
Honorars abhängig machen.
6.
Eigentümervorbehalt und Urheberrecht
(1) Die
Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des
Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2)
Erweiterter Eigentumsvorbehalt:
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von
Kauert-Translations, auch wenn sie an Dritte weiterveräußert wurde
(Erweiterter Eigentumsvorbehalt). Sämtliche Eigentumsvorbehaltsrechte
erlöschen auch dann nicht, wenn die von Kauert-Translations stammende
Übersetzung von einem anderen Käufer erworben wird, sondern gehen erst
nach vollständigem Zahlungseingang des Rechnungsbetrages auf den
Kunden über.
(3) Der
Übersetzer behält sich sein Urheberrecht vor.
7.
Anwendbares Recht
(1) Für den
Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches
Recht.
(2)
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund von
Verträgen, die auf der Grundlage dieser Auftragsbedingungen
geschlossen werden, ist der Sitz des Übersetzers
(3) An die
Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser
Auftragsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger
der jeweiligen Auftraggeber gebunden.
(4) Die
Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.
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